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Alt 17.03.2012, 07:45   #3
Dana
 
 
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Ist sowas nicht klar geregelt? Im Straßenverkehr darf sich der "Nichtschuldige" auf Kosten des Schuldigen einen Anwalt nehmen. Wieso sollte das bei einem Geschädigten und dem Schädiger anders sein?

Der hat schon kapiert, dass er ran muss... Er verhandelt einfach. Nicht aufregen, geduldig weiter auf dem Betrag beharren, das zahlt der dann schon, bevor es immer mehr wird.

Also Frank, du MUSST uns das Bild danach zeigen, das grenzt sonst an seelische Grausamkeit. Ich bin sooooo neugierig.
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Geändert von Dana (17.03.2012 um 07:48 Uhr)
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