Hab mir jetzt die Judikatur angesehen. Ich nehme nicht an, dass da zwischen Oesterreich und Deutschland ein grosser Unterschied besteht. Es ist wohl offenbar tatsaechlich so, dass man als Kunde bei Wandlung die Abnutzung hinnehmen muss. Allerdings sollte man, da man ja die Ursache der Wandlung nicht zu vertreten hat, den ueberproportionalen Wertverlust am Anfang nicht angerechnet bekommen.
Ich befuerchte daher, dass man pro Jahr 20% Abschlag wird akzeptieren muessen, aber nicht mehr, diese Dinge werden nach 5 Jahren abgeschrieben.
Mit Sony wuerde ich trotzdem streiten. Kann ja nicht sein, dass die keine Ersatzteile vorraetig haben und der Kunde das ausbaden muss. Andererseits, das Geld nehmen und eine A65 oder A57 kaufen ist vielleicht auch keine sooo schlechte Sache.
Dem Gedanken der Gewaehrleistung entspricht das meiner Ansicht nach aber nicht. Ding kaputt, dann reparieren oder Neugeraet. Wie komme ich als Kunde dazu, dass ich zahlen muss, wenn ich wieder Fotos machen will?
Wenn ich als Hersteller weniger als 60% Eigenkosten fuer ein Produkt habe, fahre ich ja besser, wenn ich prinzipiell nichts repariere, alles wandle und den Kunden fest zahlen lasse. Vor allem wenn der mittlerweile mehrere Objektive hat. Ob das fuers Image zutraeglich ist, ist jedoch zu bezweifeln.
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“I never have taken a picture I’ve intended. They’re
always better or worse.” - Diane Arbus
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