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Alt 13.03.2012, 00:52   #10
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von tuxx Beitrag anzeigen
nun ja inzwischen sind ja auch immerhin seit der Lieferung der Ware 49 tage vergangen.
...
Stand der Dinge ist heute:
Anwaltskosten wurden bisher noch nicht erstattet und der TV steht immernoch
verpackt in meinem Zimmer.
Was sagt denn Dein Anwalt zu folgender Idee:
Defektes Gerät mit korrekter Fehlerbeschreibung bei ebay verscherbeln, vom Erlös den Anwalt bezahlen und nach Abzug sämtlicher Kosten auf deiner Seite, den Rest (falls noch was übrig ist) mit 49 Tagen Verzug zurück überweisen...
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