|
M.M. liegst du da falsch.
Das Recht kann er in Deutschland auch geltend machen, da ja die Veröffentlichung und damit die Verletzung dort geschieht. Die Frage ist nur, ob dich ein Amerikaner in Deutschland klagt.
Ist so ein bisserl wie die Panormafreiheit und der Eiffelturm. Wenn du den mit Beleuchtung fotografierst, darfst du ihn in Frankreich nicht veröffentlichen. Wenn du in Deutschland veröffentlichst, können dich die Franzosen. Außer du fährst nach Frankreich ;-)
|