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Alt 03.02.2012, 03:03   #8
EarMaster
 
 
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Sehe da auch kein rechtliches Problem. Es handelt sich ja nicht um etwas, was den Jugendmedienschutz (siehe auch Pornografie und Aktfotografie) betrifft. Ohne deine Bilder jetzt zu kennen fällt das eindeutig unter die Kunstfreiheit. Ich würde mir da keine unnötigen Gedanken machen…
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Dieser Satz kein Verb!
Shit!!
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