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Alt 31.01.2012, 11:32   #6
mrieglhofer
 
 
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Beiträge: 8.945
Zitat:
Wenn ich ein Auto klaue und nach einer Woche unbeschädigt zurückstelle, muß ich dann auch nur den Schaden ersetzen, den der Besitzer durch den Verzicht auf sein Auto hatte?
Klar, was denn sonst? Bei Absicht noch den entgangenen Gewinn, aber auch der ist nachzuweisen;-)

Du mußt vielleicht unterscheiden zwischen dem Strafverfahren und dem Zivilverfahren. Im Strafverfahren wandert der Täter vielleicht in den Knast, aber du siehst kein Geld. Im Zivilverfahren mußt du den Schaden nachweisen, sonst hast außer Kosten nichts.

Ähnlich ist es im Urheberrecht. Nur so ein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen.
Zitat:
Das Urheberrechtsgesetz enthält sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung.
In zivilrechtlicher Hinsicht drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung einschließlich Urteilsveröffentlichung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Gewinnherausgabe, Rechnungslegung und Auskunft. Die meisten dieser Ansprüche drohen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können auch mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden.
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