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Alt 31.01.2012, 08:52   #5
subjektiv
 
 
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
Wenn ich ein Auto klaue und nach einer Woche unbeschädigt zurückstelle, muß ich dann auch nur den Schaden ersetzen, den der Besitzer durch den Verzicht auf sein Auto hatte?

Beim Urheberrecht geht es doch nicht um Schadenersatz. Durch ständige Wiederholung dieser Idee wird das auch nicht Fakt. Sonst könnte ja auch jeder alles verwenden, solange der Autor es sonst nicht sauteuer verkauft. Ganz so unsinnig sind Gesetze und Regeln dann auch nicht immer...
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