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Alt 06.01.2012, 16:40   #2
Neonsquare
 
 
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@Kerstin
Es geht eigentlich um die Ableitung geographischer Eigennamen. "Deutsch" ist kein geographischer Eigenname "Schweiz" jedoch schon. Wären die "Deutschländer Würstchen" nicht eh schon ein Eigenname, dann wäre es eine seltsame, aber regelgemäße Anwendung des §61.

Gruß,
Jochen
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