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Alt 30.09.2003, 23:40   #4
mr.moose

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.09.2003
Ort: Rhein-Main-/Rhein-Neckar-Raum
Beiträge: 12
Zitat:
Wenn Du während der Gewährleistung einen an der Kamera basteln lässt, ohne Dich mit dem Verkäufer darüber geeinigt zu haben, dann verlierst Du Deinen Gewährleistungsanspruch - auch wenn es der Minolta-First-Class-Presidents-Service mit goldenen Handschuhen war.
Grundsätzlich sehe ich das auch so wie Horst: Wenn meine Cam kaputt geht, muss binnen zwei Jahren der Händler einspringen. Wie und wo der die Cam repapriert, ist seine Sache. Wie auch die Kosten.
Aber warum sagt mir dann die Frau von Minolta Bremen, dass ich die Cam ohne weiteres direkt zu ihr (sogar zu ihren Händen) schicken kann?
Vor einem Jahr war die Digi schon mal in Reparatur. Von meinem Mikro-Markt ging sie zuerst zu einem Reparateur im Schwäbischen. Der kam wohl nicht weiter und hat es dann schließlich an Minolta Bremen geschickt. Wie die Reparatur jetzt mit wem abgerechnet wurde, kann ich nicht sagen.
Wichtig für mich ist, dass
a) die Cam kostenfrei wieder in die Reihe gebracht wird,
b) es nicht wie vor einem Jahr ewig und drei Tage dauert (= fünf Wochen),
c) die nette Dame von Minolta Bremen gesagt hat, ich könne die Cam direkt zu ihr schicken und müsse nicht den Weg über die Filiale von Sie-wissen-schon-wen gehen.
Und wenn mir die nette Dame das plausibel darlegt, tue ich das. Garantie hin, Gewährleistung her. Ich bin gespannt, was dabei rauskommt.
P.S.: Ich habe übrigens immer so ein Pech. Vor zwei Wochen war mein Blitz in Reparatur.
Gute Nacht,
Niko
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