Ich sehe das genauso wie HeinS und alberich.
Die Information an den Händler, daß sich auf dem Sensor noch Rückstände befinden, ist eine Bringschuld desjenigen, der die Kamera zur weiteren Untersuchung aus den Händen gibt. Sie ist keine Holschuld des Händlers, der die Kamera mit dem alleinigen Auftrag, den Sensor zu reinigen, übergeben bekommt.
Korrekt wäre gewesen, den Händler noch vor Übergabe der Kamera von den Rückständen auf dem Sensor zu informieren und ihn bei der Übergabe nochmals daran zu erinnern, daß hier ein Schaden entstehen kann, wenn falsch gearbeitet wird.
Edit: ok. Da kam genau diese Info noch vom TO nach.
__________________
LG, Rainer
Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt
Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
|