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Alt 23.11.2011, 12:49   #2
Dat Ei

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Moin, moin,

anscheinend liegt hier nicht viel Erfahrung und Wissen im Forum vor. Dann versuche ich mal die Dinge, die ich zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht habe, darzustellen:

1.) Die üblichen, standardtisierten Rechsschutzversicherungen decken Rechtsfälle im Bereich des Urheberrechts nicht ab - egal ob man Kläger oder Beklagter ist.

2.) Der Gerichtsstand und damit das Recht, nachdem zu (be)urteilen ist, richtet sich nach dem Ort, an dem "die Tat" verübt wurde/wird. In meinem Fall also nach dem nationalen Recht des Landes, in dem das Unternehmen samt seiner Domain zuhause ist.

3.) Es gibt zwar eine europäische Richtlinie für das Urheberrecht, aber kein einheitliches, bindendes, europäisches Recht.

4.) Weitere Schritte benötigen einen Anwalt, der sich in dem nationalen Recht auskennt. Inwieweit er in dem Land zugelassen sein muß, entzieht sich noch meiner Kenntnis.


Dat Ei
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