Zitat:
Zitat von Jens N.
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Nein, das hast Du missverstanden. Der Sony-Pannenschutz ist wesentlich mehr: Er schließt auch selbst verschuldete Schäden ein, die sich
funktional auswirken.
Nicht enthalten sind:
- Verlust (verloren, geklaut),
- Schönheitsprobleme (Schrammen, Beulen) ohne Einschränkung der Funktion,
- Mißhandlungen (z.B. der Versuch, einen Nagel mit der Kamera einzuschlagen oder eine Bierflasche am Objektivrand zu öffnen...)
- höhere Gewalt (Hochwasser und Co.)
- und die schon erwähnte Verschleißproblematik
Diebstahl/Raub würde aber in den meisten/vielen Fällen eine Hausratversicherung abdecken, die ich in meinem Fall bereits hatte. Ebenso Hochwasser und andere höhere Gewalt.
Interessant ist aus meiner Sicht auch, dass
- der Schutz nicht nur für den Erstkäufer gilt, sondern im Verkaufsfall auf den Gebrauchtwaren-Käufer übergeht (der Schutz ist an die Kamera/das Objektiv gebunden). Ich denke, dass ist im Gebrauchtkameramarkt ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
- der Pannenschutz unabhänging vom tatsächlichen Nutzer der Kamera greift. Wenn also die Tochter oder die Freundin das Gerät schrottet ist das bei Sony kein Problem. Anders hier Foto Erhardt. Allerdings frage ich mich ernsthaft, wie der Erhardt-Versicherungsgeber das nachprüfen würde.
- Im Gegensatz zu Foto-Erhardt Vollschutz gibt es keine Gefahren-Deckungstabelle (Einschlusstabelle). Das bedeutet versicherungstechnisch, dass es keinen Ausschluß gibt. Man muss sich also nicht rumstreiten, ob die Schadensursache mit abgedeckt ist.
- kein Selbstbehalt vereinbart wurde. Viele andere Versicherungen in den Elektromärkten haben einen Selbstbehalt in Höhe von 100 oder 150 Euro oder eine fixe Höhe von 20 oder 30% (Foto-Erhardt z.B. 33% bzw. Minimum 90 Euro). Damit werden die meisten Versicherungen für mich unattraktiv.
Gruß
R.