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Alt 30.09.2003, 16:40   #2
Dimagier_Horst
 
 
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Beiträge: 18.423
@Tom
Nicht ganz. Denn diese Beiträge werden ja auch gelesen, und wenn dann jemand z.B. gegenüber Minolta darauf besteht, eine zweijährige Garantie zu haben, schimpft ein Kunde unbegründet auf Minolta und ein Minolta-Mitarbeiter schimpft auf einen vermeintlich dummen Kunden. Beides braucht es nicht.

Beweislast ist ganz einfach: In den ersten 6 Monaten wird bei einem Defekt angenommen, dass er schon vor dem Kauf bestand. Deswegen muss hier nichts nachgewiesen werden (Einzelfälle können anders liegen, da kann nur ein Gespräch oder Anwalt weiterhelfen). Nach diesen 6 Monaten wird diese Annahme nicht mehr gemacht, und der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler nicht durch ihn entstanden ist.

So, jetzt mache ich aber wieder mal was anständiges
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