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Alt 12.10.2011, 08:27   #5
aidualk
 
 
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Beiträge: 22.130
Du musst nur nachweisen können, dass das was du dann nach D wieder einführst, eigentlich schon aus der EU stammte. Wenn du alle Rechnungen dabei hast, ist das kein Thema.

Ich hab auch uralte Objektive, zu denen es keine Rechnungen mehr gibt. Dann lass ich mir im Vorfeld vom Zoll eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die bei Bedarf bei der Wiedereinfuhr vorgezeigt wird und damit bestätigt, dies ist Ware die aus der EU stammt und nur kurzzeitig für Urlaubszwecke die EU verlassen hat.
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