Gut, ich habe nun bestellt und lass mich mal überraschen, was ich nun in welchem Zustand geliefert kriege... und dann schauen ob eine Registrierung möglich sein wird.
Die gesetzliche GEWÄHRleistungspflicht ist bei Objektiven sicher nicht so dolle... wenn ich mich recht erinnere heißt das nämlich, dass ich als Verbraucher nach einem halben Jahr beweisen muss, dass der Defekt auf einen Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes zurückzuführen ist...
Ob es bei einem Sigma-Getriebe-Schaden reicht darauf hinzuweisen, dass es ein Sigma war (auch zum Zeitpunkt des Kaufes) und damit das Getriebe nicht in gutem Zustand bezweifel ich nämlich...
