Zitat:
Zitat von Kaoshi
Soviel also zur Ehrlichkeit mancher Händler.
|
Was denn jetzt? Händler oder Privatperson?
Wenn ich mich recht erinnere haben auch Privatpersonen eine begrenzte Gewährleistungspflicht, welche auch nicht durch die "ebay-Standardklauseln" begrenzt oder ausgeschlossen werden kann, solang es z.B. ein verschwiegener Mangel ist, gerade bei als NEU deklarierten Artikeln. Je nach Artikebeschreibung muss ja eine vollumfängliche Funktion beschrieben worden sein, oder?
Anwalt ist in diesem Fall sicher nicht lohnenswert, aber damit drohen kann man schon.
Ein Händler wird auch nicht zur Privatperson, nur weil er den Artikel so deklariert! Da mal genau ins Detail gehen und auf Rückabwicklung drängen!
Dan