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Alt 23.09.2011, 13:37   #2
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.803
Die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Totalschaden handelt, kann dir wahrscheinlich nur eine Reparaturwerkstatt beantworten. Geissler z.B.
Ebenso sollte das Objektiv, wenns wirklich geräusche macht, überprüft werden (zumal es geliehen ist)

Die Privathaftpflicht schließt in der Regel Schäden an geliehenen gegenständen aus (ist auch logisch sonst wären ja alles Teile, die kaputt gehen, geliehen und eine Privathaftpflichtversicherung wäre unbezahlbar)
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