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Alt 06.09.2011, 19:10   #3
Belfigor
 
 
Registriert seit: 23.10.2003
Beiträge: 688
je nun, im wirklichen Leben dürfte das alles ziemlich irrelevant sein.
Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann ist illegal Gesprühtes auf jeden Fall Sachbeschädigung und möglicherweise kommen noch weitere Straftaten dazu.
Wenn also jemand tatsächlich seine ungewollt verschönerte Fassade vermarktet oder verbessert indem er an das fremdgeschöpfte Kunstwerk Hand anlegt, müsste sich ja der Übeltäter outen um seine Rechte wahrnehmen zu können und könnte somit wegen seiner Straftaten belangt werden.
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