Zitat:
Zitat von DonFredo
9 Seiten mit allen möglichen Beiträgen, aber die Ausgangsfrage, die wohl nach dem Wohnort des TO schweizerisches Recht betrifft, ist immer noch nicht beantwortet.
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Geht es denn überhaupt um die Beantwortung der Frage?
1. wäre eine Rechtsberatung ja ohnehin nicht zulässig (zumindest hier in Deutschland)
2. Habe ich das Gefühl, dem TO geht es ohnehin nur um die Beruhigung seines Gewissens.
So gesehen können wir hier auch nochmal 9 Seiten weiter diskutieren und werden zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen.