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Alt 03.09.2011, 19:25   #1
Tim Kimm
 
 
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
Vorab: Das ist keine Rechtsberatung und bezieht sich auch nur rein spekulativ auf die Gesetzeslage in Deutschland.

Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen

Vieleicht weiss hier jemand wie es um das Gesetz steht illegale Taten zu fotografieren.

Mich nimmt es wunder, ob es illegal ist zB. jemanden bei einer illegalen tätigkeit zu fotografieren. Zb. bei einem Hausfriedensbruch in einem Garten fotografiert, oder ähnliches... Also keine Morde oder Vergewaltigung oder so was krasses...

Zum Beispiel ein Sprüher in Aktion zu fotografieren, wenn dann die Polizei kommen würde, hätte dann der Fotograf auch etwas ilegales getan? Wenn ja, was könnte dem Fotografen denn vorgeworfen werden und was könnten die Konsequenzen sein?

Wo ist die Grenze von "mitgegangen mitgefangen"?

Würde mich interessieren was Ihr dazu denkt!

Gruss Corri
Grundsätzlich ist nicht entscheidend was du fotografierst (es gibt ein paar Ausnahmen), sondern ob du dich beim Vorgang des Fotografierens strafbar machst bzw. vorher oder nachher strafbar gemacht hast, um an die Bilder zu kommen bzw. sie zu behalten.

Wenn du beispielsweise U-Bahnsprayer im Depot bei ihrer Arbeit fotografierst, begehst du wie sie Hausfriedensbruch (du bist ja auch im Depot). Dafür kannst du später belangt werden. Die Sprayer begehen ggf. weitere Delikte wie Sachbeschädigung.

Du kannst also für all deine Taten belangt werden, für deine Bilder eher nicht (wenn es sich nicht um eine der Ausnahmen dreht, die an sich schon einen Straftatsbestand erfüllen - z. B. von außen in fremde Schlafzimmer zu fotografieren).

Ob du deine Bilder "behalten" darfst, wenn du erwischt wirst, wäre dann noch mal eine andere Frage.

Zitat:
Zitat von sb69 Beitrag anzeigen
Kommt drauf an ob du zu den Sprayern mitgehörst. Im schlimmsten Fall würde die Polizei dich auffordern die Bilder zur Beweissicherung auszuhändigen,notfallls mit Gerichtsbeschluss.
Nein, die Zugehörigkeit zur Gruppe allein spielt keine Rolle, sondern immer das, was man selbst tut. Wer beispielsweise Schmiere steht, kann nicht dafür bestraft werden, dass sein Kollege einen Wachmann totgeschlagen hat, wohl aber für den Überfall/Einbruch an sich. Das ausgesprochene Strafmaß bildet hierbei letztlich die Gewichtung.

Zitat:
Zitat von Ackbar Beitrag anzeigen
Zunächst bin ich kein Anwalt und äußere nur meine Vermutungen zu dem Thema!

Ich denke, solange du dabei keine Straftat begehst (z.B. unbefugtes Betreten o.Ä.) und es nicht um eine anzeigepflichtige Straftat geht, sollte es für dich eigentlich keine Probleme geben. Allerdings ist natürlich fraglich, ob man dir glaubt, dass du nur zum Fotografieren da bist und selber nichts gemacht hast. Ich würde soetwas lieber nicht machen. Zum einen sehe ich keinen großen Reiz darin und man muss ja auch nicht unbedingt den Ärger suchen.
Das fasst es sehr gut zusammen. Je nach geplanter Straftat kann man sich beispielsweise auch selbst strafbar machen, wenn man nach Kenntniserlangung vor Ausübung diese nicht zur Anzeige bringt. Oder anders ausgedrückt: "Wenn du weißt, morgen soll wer ermordet werden, solltest du das umgehend zur Anzeige bringen, solange die Straftat noch abgewendet werden kann."

Zitat:
Zitat von tino79 Beitrag anzeigen
Da ich urbexe kann ich Dir was zum Hausfriedensbruch sagen. Und zwar hab ich da vor kurzem erst was gelesen, war aber auch eine Auslegung von nem Anwalt zu den Gesetzestexten, leider kenne ich die Quelle nicht mehr.

Und da ist es so dass jegliche vorherige Absprache gleich dazu führt, dass es kein Hausfriedensbruch mehr ist, sondern schwerer Hausfriedensbruch und auch für alle Beteiligten. Wenn Du Dich also mit nem Sprayer absprichst, den irgendwo zu fotografieren wo es Hausfriedensbruch wäre, dann bist Du mit dran wenn es Dir bewiesen werden kann.

Als Absprache zählt auch die Ankündigung in nem Forum, so nach dem Motto, ich geh da und da knippsen, wer will mit?
Dran ist man, wenn man selbst Hausfriedensbruch begeht. "Schwerer Hausfriedensbruch" wirkt sich dann ggf. erhöhend auf das Strafmaß aus.

Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Also ich bin kein Jurist, nur kann ich deine Meinung trotzdem nicht teilen. Wäre m.E. nicht rechtskonform. Du kann ja strafrechtlich nur für etwas verurteilt werden, wenn du was Verbotenes tust.

Wenn ich in einem Forum so was lese und ich denke mir, das wäre was für die Zeitung/Homepage, kann ich da sicher fotografieren ohne Probleme zu kriegen. Ich darf halt selbst nichts illegales tun.
Auch wenn z.B. eine Sprayergruppe die Journialisten informiert, kann der Fotograf ohne Probleme teilnehmen. Das ist ja dann in dem Sinne keine Absprache. Absprache heißt ja, dass man mitmachen will.

Die Frage, und da gebe ich dir recht ist, das notfalls zu belegen. Wenn du aber z.B. einen Presseausweis hast, sollte das normal kein Problem geben. Noch dazu mußt als Journalist die Fotos nicht zwingend rausrücken.
Dito gab es gerade in Wien in der Sprayerszene einige Berichte in Magazinen, mit Fotos und Interviews.

Problematisch ist, wenn du nicht belegen kannst, dass du das im Auftrag oder für ein Medium gemacht hast. Rechtlich dürfte dir zwar nichts passieren, genauso wie einem Passanten, der interessiert dabeisteht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass die Polizei gerne mal glaubt, dass die Teil der Gruppe bist. Klar gilt dann die Unschuldsvermutung, aber es kann Zores geben.
Nicht nachvollziehen kann ich, warum eine Person mit Presseausweis anders behandelt werden sollte, als eine ohne. Journalisten haben nicht mehr oder weniger Rechte als andere auch (was in Österreich ggf. anders sein mag).

Ob Bilder herausgegeben werden müssen, ist keine Frage, ob man einen Presseausweis hat, sondern dessen, was ggf. auf den Bildern zu sehen ist. Wenn der Verdacht besteht, dass die Bilder zur Aufklärung beitragen können, kann die Staatsgewalt durchaus die Beschlagnahmung veranlassen.
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