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Alt 25.08.2011, 12:10   #11
jameek
 
 
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Zitat:
Zum zweiten: Definition Panorama. Das Bild der Gelobtbachmühle was sie als Panorama
Definieren ist eine Frontale und kein Panorama, außerdem ist es Fassade und der Eingangsbereich!
Hihi
Meint er Panoramafreiheit?
Egal, der Text ist sowas von abstrus, mich wundert, dass der überhaupt einen Zusammenhang zwischen Objekt, Fotograf und Website herstellen kann

Wie schon so oft gesagt wurde: Wenn das Bild von öffentlichem Grund aufgenommen wurde, dann ist es kein Thema.
Das hat auch nichts mit dem Alter der Mühle zu tun (Urheberrecht), denn meines Wissens nach sind auch "einzigartige Gebäude" (das ist ja im Prinzip jedes Gebäude) nicht sonderlich geschützt. Du kannst ja zB auch eine alte Burg, die heute einen Eigentümer hat, von freiem Grund ohne Probleme fotografieren und veröffentlichen.
Wichtig ist nur, dass man sich nicht auf Privatem Grund befindet (das kann bei einer Wiese aber durchaus der Fall sein) und dass man die Privatsphäre nicht verletzt.

Tendenziell würde ich das Bild auch nicht löschen, das ist aber kein Ratschlag. Klar würde ich mich mit dem Sender auseinandersetzen und versuchen die Sache zu klären, aber wenn der nicht erreichbar ist, ist es auch nicht seriös (Meiner Meinung nach).
Auch im Mail-Verkehr bedarf die rechtliche Verbindlichkeit eine Unterschrift und einen klar identifizierbaren Versender.
Sollte es hart auf hart kommen, kannst Du ja behaupten diese Mail nie bekommen zu haben (Spamfilter wg. Adresse oder dergleichen).
Da müsste erstmal das Gegenteil bewiesen werden ...
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Gruß
christophe

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