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Zitat von BadMan
Hallo zusammen,
ich habe gerade folgende mail bekommen.
Es handelt sich um dieses Bild auf meiner rein privaten, nicht kommerziellen Seite.
Sind die im Recht? Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Foto von öffentlichem Grund aus gemacht worden (Waldweg), kann es aber nach 5 Jahren nicht mehr beschwören.
Leider ist als Absendeadresse nur forward@gmx.de angegeben, so dass ich den Absender weder identifizieren noch kontaktieren kann.
Auch der erwähnte Anhang befindet sich nicht in der mail.
Und google gibt bei "Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle" genau NULL Treffer aus.
Wie soll ich mich berhalten?
Natürlich wäre es für mich kein Beinbruch, das Bild zu entfernen. Aber ich möchte schon gerne wissen, ob die mich dazu zwingen können.
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Ich sehe hier zwei Aspekte - als Nichtanwalt, aber interessiertem Laien:
Zum Einen die Frage des Urheberrechts. Diese Mühle ist vermutlich ein einzigartiges Gebäude, dem ein besonderes Schutzrecht zukommt. Mit dem Argument der Panoramafreiheit wird man da vermutlich Schiffbruch erleiden. Die Eigentümer können daher vermutlich eine Veröffentlichung von Bildern verbieten. Die Frage, ob kommerziell oder nicht, spielt da erst einmal keine Rolle.
Das Anschreiben selber: Es ist zunächst einmal um Aufklärung bemüht und außer der Aufforderung zur Unterlassung werden keine Forderungen erhoben. Soweit ganz positiv, aber mich machen einige Dinge etwas stutzig: Es ist kein korrekter Absender angegeben, die email-Adresse ist nicht klar zurück zu verfolgen und der Text ist voller trivialer Fehler. Ich habe hier einen Spam-Verdacht!
Was würde ich machen? Ich würde das Bild von der Homepage entfernen. Die email würde ich nicht beantworten, aber archivieren.
Fotorrhoe