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Alt 16.08.2011, 09:35   #2
BadMan
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Das Fotorecht ist tewilweise recht kompliziert. Aber ich versuche es mal.

zu 1)

Das ist noch rel. einfach. Als Fotograf hast Du das Urheberrecht an den Fotos. D.h., Niemand darf idR ohne Deine Einwilligung auch nur irgendwas mit Deinen Bildern machen. Dazu bedarf es keines besonderen Textes auf Deiner Seite.
Da aber Viele das nicht wissen und denken, das Internet ist ein Selbstbedienungsladen, schadet ein entsprechender Hinweis aber sicher nicht, z.B. in der Art "Alle hier gezeigten Bilder dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht von Dritten genutzt werden. ".

zu 2)

Da können 2 Punkte greifen.
Wenn Du dich auf Privatgelände befindest (was idR auf einer Party oder in einer Disco der Fall ist), hat der Besitzer Hausrecht. D.h., ohne Erlaubnis darfst Du erst mal nicht fotografieren.
Zudem greift noch das Persönlichkeitsrecht der fotografiertern Personen. Du brauchst also auch noch deren Einverständnis zum Veröffentlichen.

Nun kann ich mir aber noch folgende Szenarien vorstellen (hier bin ich mir bei der rechtlichen Lage aber nicht so sicher).

Der Party-Fotograf hatte einen Vertrag mit dem Veranstalter, dass er dort fotografieren darf. Dann darf er Dir das natürlich untersagen.

Irgendwo am Eingang der Disco steht ein Hinweis, dass Du mit Betreten Derselbigen Dein Persönlichkeitsrecht abtrittst, d.h., Du gibst dich einverstanden, dort fotografert zu werden.
Das alleinige Recht zum Fotografieren hat dann aber u.U. besagter Fotograf, weil er einen Vertrag mit der Disco hat.

Der Fotograf wollte sich nur aufspielen und hatte nicht mehr Rechte als Du. Da er aber als Gegenleistung freien Eintritt hatte, sieht es aber wohl eher nicht so aus.

Der Discobesitzer ist zwar ein gutmütiger Mensch, kennt sich aber im Fotorecht auch nicht wirklich aus. Dann ist halt die Frage, wer im Zweifelsfalle Recht bekommt; der Fotograf, der möglicherweise sogar einen schriftlichen Vertrag besitzt, oder Du, weil Du den Worten des Disobesitzerd vertraut hast.
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Gruß Jörg

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