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Alt 07.08.2011, 07:55   #10
About Schmidt
 
 
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Mir stellt sich die Frage, ob nun der Bürger zum zweck der Bewässerung nur vom Bürger oder auch vom Nichtbürger entnommen werden darf, andererseits die Entnahme von Nichtbürgern ja verboten ist. Gilt dieses Verbot nun für alle Bürger und wie sieht es mit Anwohnern, Nachbarn oder Anliegern aus. Mir scheint das alles sehr unausgereift. Außerdem finde ich seltsam, dass eine Stadt, also nicht der Stadtrat oder ähnlich über Bürger und Nichtbürger einfach so verfügt und wann bin ich Bürger und wann Nicht? Schließlich will ich mich auch als Bürger fühlen.


Gruß Wolfgang
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