Zitat:
Zitat von Seph
Wie Tim schon schrieb, haben Personen prinzipiell keinen Anspruch auf Einsicht oder gar Löschung von Bildern. Insbesondere dürfen Sie auch keine Herausgabe des Films fordern, dieser ist Eigentum des Fotografen.
Sie dürfen lediglich einer Veröffentlichung von Bildern, auf denen Sie deutlich erkennbar und nicht nur Beiwerk sind, widersprechen.
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IRRTUM
besonders der letzte Satz ist gänzlich falsch. Denn dann gäb es kein Gesetz RECHT AM EIGENEN BILD sondern RECHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG AM EIGENEN BILD
Und man kann durchaus das Löschen verlangen ...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)
Und bei aller Liebe, ich fotografiere auch menschenansammlungen etc ...aber sobald wenige Menschen Hauptmotiv sind gehört es sich das man fragt. Und glaubt mir mal: Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an