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Alt 19.07.2011, 09:26   #42
Fastboy
 
 
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Ich habe gestern mit einem Rechtsberater unserer Firma gesprochen und eine guten und günstigen Tipp erhalten.

Ganz einfach eine Aufstellung des Equipments mit Seriennummern in ein Kuvert, das Ganze an die eigene Adresse Eingeschieben senden. Diesen Brief ungeöffnet mitnehmen und erst bei Troubles mit dem Zoll in Anwesenheit der Zollbeamten öffnen.

Somit ist belegbar, daß die Seriennummern schon vor Reisebeginn bekannt waren. Nicht 100%ig aber für den Normalfall reicht es. Das hat den Vorteil auch gebraucht gekaufte, oder Teile ohne Rechnungen belegen zu können.

Sein Einwand war jedoch, Seriennummern könnten schon durch einen "Strohmann"im Ausland, der das Teil bereits für einen gekauft hat, vorher bekannt gegeben worden sein.

Sein 1. Rat war jedoch das Equipment vor der Ausreise durch den Zoll bescheinigen zu lassen

LG
Gerhard
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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

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