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Alt 30.06.2011, 11:17   #1
Fotorrhoe
 
 
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Zitat:
Zitat von Santana Beitrag anzeigen
Wie wahr !
Hatte es mir selbst nicht getraut, es auszusprechen.
Wobei natürlich dann der Threadersteller dafür nun wirklich nix kann - sollte es in so eine Richtung laufen.
...
Das könnte die Staatsanwaltschaft anders sehen. Bei einem offensichtlichen Mißverhältnis zwischen Kaufpreis und Marktpreis können da peinliche Fragen kommen.
Ausserdem erwirbt man an Hehlerware kein Eigentum, d.h. das Objektiv kann eingezogen werden.
Und was passiert, wenn man es einmal in Reparatur schickt (und die Seriennummer auf einer schwarzen Liste steht)?

Irgendwie sieht das nicht gut aus. Aber ggf. kommt ein gestresstes Gebrauchtobjektiv oder ein manuelles Zeiss.

fotorrhoe
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