Zitat:
Zitat von cdan
Ein anderes Beispiel:
Ein Freund verkauft bei ebay einen Artikel und nutzt ein Foto aus einer anderen Versteigerung. Die Abmahnsumme betrug 1500 Euro. Durch Einschaltung eines Anwalts konnte der Betrag auf 800 Euro gesenkt werden. Musste nur noch der eigene Anwalt bezahlt werden.
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Das hätte ich 2002/3 wissen müssen.
Hatte damals stundenlang eine S0-Bus Platine für eine ISDN-Anlage abgelichtet mit meiner damaligen Minolta D7i bis ich endlich keine Reflexe und somit ein perfektes Bild für den eBay Verkauf der selbigen hatte.
Meine Auktion war keine Stunde am laufen schon hatten sich die ersten mein Bild angeeignet für ihre Auktionen, da es eine recht gesuchte S0-Bus Platine war darf ich heute gar nicht darüber nachdenken was meinen Geldbeutel so entgangen ist

Und da waren viele Händler mit mehreren Auktionen und mein Bild unter den bösen Buben