|
Moin Brigitte,
in dem Papier geht es um die Klage der verwertenden Unternehmens gegen die Bildagentur. Wie man insbesondere der Urteilsbegründung entnehmen kann, ist der Fall sehr speziell (große Menge Bilder zu geringem Preis).
Hier ist aber erstmal die Frage, ob dem Photographen Ärger seitens des Geschmacksmusterinhabers droht, wenn er gewerblich mit Bildern handelt, auf denen Gegenstände mit Geschmacksmuster zu sehen sind. Insofern die Bilder sogar von Grund und Boden der DB AG gemacht wurden, ergeben sich noch weitere Schwierigkeiten.
Dat Ei
__________________
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
|