Zitat:
Zitat von Timon
Die Unvereinbarkeit mit der 30-Jahresfrist kommt dann noch dazu.
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Das Urteil ist aber inzwischen wieder gekippt worden. Das bezog sich auf die damals 30jährige gesetzliche Verjährungsfrist, die nicht durch vertragliche Absprachen außer Kraft gesetzt werden darf. Nach aktueller Rechtsauffassung beginnt die Verjährung eines Garantieanspruchs aber nicht beim Kauf, sondern erst in dem Augenblick, wenn der Garantiefall tatsächlich eintritt.
Zitat:
Zitat von Erster
Oh!  Sollte nicht genau in diesem Fall die Garantie greifen, anstatt zu enden?
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Das wäre wünschenswert, ja.