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Alt 29.09.2003, 17:45   #5
wisi
 
 
Registriert seit: 18.09.2003
Ort: Spenge
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Wenn ich die rechtslage richtig verstanden habe, heißt 2 Jahre Gewährleistung, daß in dieser Frist der Händler/Hersteller kostenlos reperieren muß, es sei denn, er kann beweisen, daß der Fehler nicht zum Zeitpunkt der Auslieferung im Kaim vorhanden war. Also Beweislastumkehr...
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