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Alt 29.09.2003, 17:31   #3
mr.moose

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Hallo Horst,

vielen Dank für (d)eine schnelle Antwort.

Der Service-Mensch von Minolta meinte, dass ich dem Händler, bei dem ich die D5 eingekauft habe, nachweisen müsste, dass das Gerät bereits bei Auslieferung fehlerhaft gewesen sei.

Ich wollte daraufhin von ihm wissen, wie ich das denn bitteschön nachweisen soll. Eine Antwort darauf konnte er mir nicht geben.

Nun befürchte ich, dass, wenn ich in dem Elektromarkt aufkreuze, die sich die Cam ansehen und sagen: "Sie haben das Gerät falsch benutzt" oder so etwas Ähnliches. Dann müsste ich die Reparatur zahlen - und die tolle Zweijahresgarantie bringt mir nix.
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