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Hallo Niko,
willkommen im Forum. Zu Deinen Fragen:
(1) Ich vermute, Du hast nichts falsch gemacht.
(2) Vermute ich, wobei ich etwas verunsichert bin, dass Dir der Service darüber keine Auskunft gegeben hat. Es ist allerdings nicht unüblich, dass ohne Sichtung des Fehlers vom Service keine Auskunft kommen darf.
(3) Wenn (1) richtig ist, dann ist es eine Sache der Gewährleistung.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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