Zitat:
|
ähm - die Akku-Geschichte ist meines Wissens von der TSA und die ist nur für Flüge von/nach USA zuständig. Ich glaube nach Tibet fliegt man eher nicht über die USA.
|
Ganz so klar ist das nicht:
http://www.gefahrgut-heute.de/docs/passagiere.html
So wie es aussieht, gelten bei uns die IATA Regelungen. Und hier sind Akkus nur getrennt verpackt "in vernüftiger Menge" im Handgepäck zulässig (also nicht im abgegebenen Gepäck).
http://www.marcotec-germany.de/de/news_10.htm
Hier z.B.
Zitat:
Ersatzakkus:
Ersatzakkus sind Akkus, die unabhängig vom zu versorgenden Gerät transportiert werden. Im abgegebenen Gepäck sind diese Ersatzakkus grundsätzlich verboten, egal welcher Leistung die Ersatzakkus haben. Im Handgepäck dürfen Ersatzakkus transportiert werden, unter Berücksichtigung folgender Auflagen und Beschränkungen:
- Ersatzakkus müssen entweder in der Originalverpackung, oder in durchsichtigen Plastikbeuteln transportiert werden
- Akkus mit weniger als 98Wh dürfen in unbegrenzter Anzahl transportiert werden, so lange diese Anzahl angemessenen ist, um einen sinnvollen Betrieb zu gewährleisten
|
Nur kann man bei 20Akkus natürlich drüber diskutieren, ob das angemessen ist und wenn der Flieger weg ist, hilft dir auch nicht, danach Recht gehabt zu haben.