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Alt 04.04.2011, 12:45   #5
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Im ersten Teil gibst Du die Genehmigung zur Vermarktung, und der zweite Teil hebt sie nicht eindeutig auf.

Klare Ansage: wer noch nicht einmal seine eigenen Grundsätze versteht ( oder nicht verstehen will) ist entweder dumm oder dreist oder hat inkompetente Juristen befragt oder sich selber was gebastelt. All das ist nicht vertrauenswürdig . Da ist im Zweifel Ärger vorgegeben.
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