Zitat:
Zitat von turboengine
Wenn Du Gewerbetreibender bist und eine quartalsweise Umsatzsteuererklärung machst, ist das Problem Zoll und Steuer keins. Die zahlst du dann nicht bzw. holst es zurück.
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ähm - das wäre mir neu. Dass man den Zoll zurückbekommt meine ich. Der Zoll wird bei Einfuhr auf jeden Fall bezahlt und den bekommt auch keiner zurück. So zumindest mein Kenntnisstand.
Und noch etwas Korinthenkackerei: Es reicht nicht Gewerbetreibender zu sein (das wäre schön), man muss schon das eingeführte Objekt auch gewerblich nutzen (oder eben vertreiben). Ein Staubsaugervertreter wird Schwierigkeiten bekommen wenn er ein Objektiv einführt.