Danke für Eure Antworten, so etwas hatte ich schon befürchtet. Der Händler bewirbt sich zwar mit dem Slogan "Hier kaufen Sie Original Produkte" und hat bei dem Bewertungsportal "Trust Pilot" 9.8 von 10 bei derzeit angeblich 3363 Kundenbewertungen, ein autorisierter Sony-Partner ist er jedoch ziemlich sicher nicht.
Bezüglich der Anleitung geht es mir um das, was ich in der Fototasche mitführen kann; ein rund 90-seitiges PDF auszudrucken ist da keine gangbare Option.
Bezüglich des Gewährleistungsanspruchs gehe ich bei unseriösen Händlern grundsätzlich von maximal sechs Monaten aus, weil danach die Beweislastumkehr eintritt und ohne teures Gutachten und Rechtsstreit überhaupt nichts durchsetzbar ist. Die Rechtstheorie ist ja in der Realität vollkommen irrelevant, wenn es keine realistische Möglichkeit gibt, seinen Rechtsanspruch durchzusetzen - wenn ich in Deutschland kaufe, habe ich ja auch einen Rechtsanspruch auf eine lesbare deutsche Bedienungsanleitung (vgl. bspw. LG Bochum, Urteil v. 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09; OLG München OLGR 1999, 78 u.a.), trotzdem kann niemand diesen Anspruch durchsetzen, der nicht zufällig $$$ in ein reines Glücksspiel investieren kann.
Mein bisheriger Grundsatz, eben aus diesem Grund die Versand-Billigheimer im Internet zu meiden und vor Ort zu kaufen hat (wie eben in diesem Fall) dürfte sich jedenfalls nach dieser Erfahrung erledigt haben :-(
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