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Alt 04.02.2011, 19:27   #9
Jens N.
 
 
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Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ich habe aber vollstes Verständnis dafür, wenn jemand auf einem unbeschädigten Herstellersiegel besteht.
Na ja, das Thema kann man so und so sehen. Einerseits wird bestellt getestet und zurückgeschicht wie verrückt, andererseits will jeder gerne versiegelte Ware und zwar möglichst billig. Das ist zwar alles nachvollziehbar (und das mit der Rückgabe ist auch das gute Recht eines jeden Versandkäufers), passt aber nunmal nicht wirklich zusammen.

Und davon abgesehen gibt es Hersteller, die in ihren Garantiebedingungen festlegen, daß die den Produkten beiliegenden Garantiekarten durch den Händler ausgefüllt sein sollen. Und um das zu tun, muß der Händler nunmal den Karton öffnen. Auch hier kollidieren also zwei Ansprüche.

Mir persönlich ist schnurzegal, ob ein Siegel auf ist oder was auch immer, so lange die Ware i.O. ist.
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Gruß Jens
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