Hallo piwo,
mit meinen einfachen rechtlichen Kenntnissen:
Die Kita hat für Fotos einen Fotografen bestellt. Damit wurde zwischen der Kita und dem Fotografen ein Werkvertrag (mündlich, schriftlich, wie auch immer und ist letztlich egal) abgeschlossen.
Inhalt dieses Vertrages ist die Herstellung von Fotos der in der Kita anwesenden Personen. Das war's.
Ob und inwieweit sich jemand unvorteilhaft dargestellt meint, ist wohl immer der persönliche Eindruck. Ich meine das die "Erzieherin" wohl kaum Möglichkeiten hat die Verbreitung der Bilder zu unterbinden.
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