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Alt 25.01.2011, 18:15   #10
fallobst
 
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Hallo

Das ist eine ärgerliche Sache.
Wenn Miete und Kaution auf ein und dasselbe Konto eingezahlt wurden, dann hat der Anwalt wohl Recht mit seiner Weigerung der Absonderung. Denn dann war auf dem Konto viel Bewegung und es war definitiv kein Kautionskonto.
Die unsachgemäße Verwaltung deiner Kaution ist eine klare Pflichtverletzung dees Vermieters.
Aus diesem Grund sähe ich darin eine Rechtfertigung sofort deine kaution zurück zu verlangen und für den Fall der Weigerung diese mit den nächsten Monatsmieten zu verrechnen.
Das ist natürlich kein rechtlich abgesichertes Vorgehen, aber auf Ärger mußt du dich sowieso einstellen und mit großer Wahrscheinlichkeit steht ein Umzug für dich bevor.
Da könnte man es darauf ankommen lassen.

Viel Glück in der Sache wünscht Matthias
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