Zitat:
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Zitat von Dimagier_Horst
Wenn ich das Geburtstagskind richtig einschätze, dann steht es dazu und es muss nichts gelöscht werden  . Und solange es sich nicht zu erkennen gibt....
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der Geburtstag ist doch schon fast verjährt, da könnte es sich wirklich zu erkennen geben
Viele Grüße
Tina