Hallo zusammen,
ich habe mir eben mal die Mühe gemacht die Dokus von Minolta zu wälzen.
In sämtlichen Beschreibungen wird nicht darauf hingewiesen, dass eine fehlerhafte Durchführung zum Gewährleistungsverlust führt.
Die AGB von Minolta habe ich nicht gefunden, wobei diese auch nicht entscheidend sind...Vertragspartner ist ja nicht Minolta sondern der Händler.
Vergleichender Weise habe ich mir die Updatebeschreibung von Canon angesehen, dort wird extra darauf hingewiesen, wenn man nicht in der Lage sein sollte...., dass man doch bitte den Support kontaktieren möge.
Grundsätzlich bin ich der Meinung wenn man nicht ordentlich d.h. in Schriftform dazu aufgefordert wird die Camera auf den aktuellen Firmwarestand zu bringen. Wird es schwierig sein, zu seinem Recht zu kommen - Es ist ja niemand verpflichtet ....
Anderst wiederum...wenn der Support von Minolta kontaktiert wird, mit einer Mangelanzeige...und dieser dann sagt, spielen Sie doch bitte Update XY ein.
Noch besser dann noch, wenn dieser auf keine Gefahren hinweist.
Wie überall sollte man jedoch im Fall der Fälle erstmal die Möglichkeiten abklären, bevor man sich auf sein Recht versteift....
Und zu guter Letzt....Was mich meine Erfahrung in Sachen Recht inzwischen gelehrt hat....es kommt meist anderst - als man denkt
Gruß
sKnöpfle
Alex Knopf
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