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Zitat von tom.analogfoto
Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
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Nein. So entschied er nicht.
Im Grunde hat sich rechtlich kaum etwas geändert, denn zur Kasse gebeten werden kann nur der, der
innerhalb der Grundstücke fotografiert.
Viele Grüsse,
Michael