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BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten
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17.12.2010, 15:14
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binbald
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ja, finde ich auch korrekt. Allerdings macht das Gericht auch noch einen Unterschied, ob das Bild auf dem Gelände oder von außerhalb aufgenommen wurde.
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Gruß,
Michael
binbald
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