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Alt 12.12.2010, 23:00   #5
Oldy
 
 
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Beiträge: 3.263
Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer und der Zollabgaben ist natürlich möglich, aber dazu muss die Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft schlüssig nachgewisen werden.
Ein Paypalbeleg ist da nicht aussreichend.
Auf www.zoll.de gibt es die Nummer einer Hotline, die bei zollrechltlichen Problemen Auskunft gibt.

lg
uwe
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
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