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Alt 12.12.2010, 22:52   #4
Polo1400
 
 
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Das zuständige Zollamt hat die Möglichkeit zuviel erhobenen Zoll und auch Einfuhrumsatzsteuer auf Antrag zurück zu zahlen; es ist in mancherlei Hinsicht eine langwierige Angelegenheit, aber es geht.

Auch wenn es blöd klingt: Nicht mit Sachbearbeitern rumärgern, an die Abteilungs- oder Referatsleiter ran; Du hast ein Anrecht auf korrekte Abwicklung.

Ich hab die Angelegenheit gerade hinter mir, da hat UPS den Wert geschätzt........; was mich allerdings noch mehr geärgert hat war die sog. Handlingspauschale von UPS in Höhe von 10 oder 20€ .

Im Übrigen hat es bei mir 6 Wochen gedauert, bis nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen die Berechnung korrekt ausgeführt war und ich meine zuviel gezahlten 37,83€ zurück hatte.
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Gruss aus Dortmund
Markus

Und am Ende würden wir uns schämen, dass die Dinge uns formten und nicht wir die Dinge.
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