Das zuständige Zollamt hat die Möglichkeit zuviel erhobenen Zoll und auch Einfuhrumsatzsteuer auf Antrag zurück zu zahlen; es ist in mancherlei Hinsicht eine langwierige Angelegenheit, aber es geht.
Auch wenn es blöd klingt: Nicht mit Sachbearbeitern rumärgern, an die Abteilungs- oder Referatsleiter ran; Du hast ein Anrecht auf korrekte Abwicklung.
Ich hab die Angelegenheit gerade hinter mir, da hat UPS den Wert geschätzt........

; was mich allerdings noch mehr geärgert hat war die sog. Handlingspauschale von UPS in Höhe von 10 oder 20€


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Im Übrigen hat es bei mir 6 Wochen gedauert, bis nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen die Berechnung korrekt ausgeführt war und ich meine zuviel gezahlten 37,83€ zurück hatte.