Zweifelsohne. Aber das ist kein Foto, sondern gekonnte Videokunst. Anderer Ansatz und optisch nachvollziehbar.
Zitat:
Solang es gekonnt und nicht ein Zufallsprodukt ist.
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Aber wer will das entscheiden? Wer definiert das?
Das Video ist keines, das kann jeder erkennen. Wie sieht das aber bei einem Foto aus, bei dem der Fotograf sich zum Enstehen desselben nicht äussert?
Es sieht gekonnt aus (was auch schon wieder definiert werden müsste), aber ist es möglicherweise ein Zufallsprodukt?
Und wenn, darf ich diesem dann seinen künstlerischen Wert absprechen?
Mit welcher Berechtigung?
fragt
Uwe