|
Antwort Sony:
"Sehr geehrter Herr ****,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bitte entschuldigen Sie, wenn meine Rückholaktion der E-Mail Sie verwirrt haben sollte. Aufgrund eines vermeintlichen Tippfehlers hatte ich die E-Mail zurückgeholt und direkt erneut an Sie versendet.
Ihre Anmerkungen bezüglich der Datenschutzinformationen kann ich sicher nachvollziehen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass Sony sowie unsere Partner bestimmten Datenschutzbestimmungen unterliegen. Sofern es Ihnen möglich ist, versuchen Sie auch gern mit dem Kunden direkt Kontakt aufzunehmen, um eine Schilderung zu erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihnen keine detaillierten Auskünfte zu anderen Kundenanliegen machen können.
Ich bedaure in dem Zusammenhang für Sie, dass die Feststellung bei unserem Servicepartner Geissler zu dem Ergebnis einer externen Beschädigung gelangt ist. Gern haben wir uns bereit erklärt Ihnen ein Entgegenkommen auszusprechen, um die Instandsetzung für Sie zu senken.
Um Ihre Frage zu den Punkt 1 sowie 2 zu beantworten:
Die Fehlerdiagnose eines mechanischen und daher von außen zugefügten Schadens, schließt nach den Garantiebedingungen der Sony Deutschland GmbH eine Instandsetzung auf Garantie aus. Zu dieser ersten Feststellung bedarf es keiner weiteren Details über etwaige Fremdkörper oder ähnlich, welche sich gegebenenfalls im Gerät selbst befinden. Die Begutachtung auch durch meinen Kollegen vor Ort, ergab, dass auf das Produkt von außen mit Nachdruck eingewirkt wurde, wodurch die Garantie erlischt.
Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen des Herstellers. Wird bei Eingang eines Produktes eine Beschädigung von außen festgestellt, erlischt die Herstellergarantie. Dies können je nach Produkt unterschiedliche Einflüsse sein: Sturz, Flüssigkeit, Spannung und weitere mehr. Es ist nicht die Sony Herangehensweise Kunden etwas zu unterstellen sondern vielmehr in solchen Angelegenheiten durch geschulte, kompetente Techniker solche Schäden zu begutachten und zu identifizieren. Ist eine eindeutige Identifizierung nicht möglich wird auch die Sony Deutschland GmbH einer Garantiereparatur zustimmen.
Herr **** , gern haben Sie auch die Möglichkeit ein Gutachten einzuholen sofern Sie dies wünschen. Für die Sony Deutschland GmbH ist die Rückmeldung durch unseren autorisierten Servicepartner ausschlaggebend.
Ich hoffe sehr, dass Sie meine Darstellung und Erläuterung nachvollziehen können und hoffe, dass Sie dennoch weiterhin Freude an unseren Produkten haben.
Mit freundlichen Grüßen"
Was meint Ihr? Ich finde das nach wie vor sehr fragwürdig....
Gruß Christoph
|