Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.11.2010, 21:41   #319
BicTic
 
 
Registriert seit: 27.01.2006
Ort: Neuchâtel (CH) / Bonn (DE)
Beiträge: 511
So bei mir gibt es auch nochmal was Neues:
Ich hatte Geissler gebeten im Hinblick auf meinen Fall zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1) Auch der neue Kostenvoranschlag enthält immer noch die Passage, dass der Verschluss durch einen Reinigungsversuch zerstört wurde.
Das ist ein unwahre Behauptung, die ich nicht auf mir sitzen lassen möchte und für die seitens Ihrer Firma auch immer noch die Beweise fehlen.
Offenbar sehe ich das nicht alleine so:

„So lange keine abgescherten Teile des Reinigungswerkzeuges (Swab oder Pinselbosten) in der Nähe des AA-Filters oder der Verschlußlamellen aufgefunden wurden, lassen die gezeigten Bilder keine Aussage bezüglich der Ursache zu, sie zeigen lediglich die Auswirkung einer Blockade.“

„Ich habe beruflich auch mit Garantieabwicklung zu tun, da wird sicher auch geschaut, wo man Kosten einsparen kann, aber im Zweifel gilt immer "im Zweifel für den Angeklagten" (bzw. Kunden). Schließlich kann auch ein in der Kamera herumvagabundierender Fremdkörper, oder ein woanders in der Kamera abgefallenes Teil, ohne jedes Zutun des Benutzers den Verschluß blockiert und zerstört haben.“

2) Der Fehler meiner Kamera ist ja nicht bespiellos: **** hat seine A850 ebenfalls nach einer Anfrage im Forum zu Ihnen geschickt. Sie wies exakt den gleichen Fehler auf (war zum Zeitpunkt des Fehlerauftretens auch ähnlich alt). Es wäre sehr interessant zu erfahren, weshalb seine Kamera bei gleichem Fehlerbild auf Garantie repariert wurde.


Die reagierten erst gar nicht, nach erneuter Rückfrage schoben sie den schwarzen Peter weiter zu Sony, die sich so bei mir meldeten:

Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank für Ihre Mitteilung an unseren Servicepartner Firma Geissler.

Dieser hat uns gebeten Ihnen zu Ihrem Anliegen eine Rückmeldung zukommen zu lassen.

Herr ****, ich bedaure, dass Sie an Ihrer DSLR-A850 einen Mangel aufzeigen.

Nach eingehender Prüfung und Rücksprache unseres Servicepartners, liegt bei dem aufgezeigten Mangel eine mechanische Beschädigung vor. Dies bedeutet, dass ein Material- oder Verarbeitungsmangel ausgeschlossen wird, aufgrund dessen dieser leider nicht als eine Garantieinstandsetzung gilt.

Einen Rückschluss der Firma Geissler, wie dieser Mangel entstand, kann ich dem beigefügten Kostenvoranschlag (KVA) nicht entnehmen. Sicher kann hier gemutmaßt werden, wie und wann dieser aufgetreten ist. Anhand der Beschädigung kann jedoch durch Fachpersonal festgestellt werden, dass es sich hier um einen von außen zugefügten Mangel handelt.

Keineswegs ist es unsere Herangehensweise Ihnen eine bestimmte Handhabung zu unterstellen. Vielmehr wird durch die Prüfung der Fakt aufgezeigt, dass es sich hier um eine von außen zugefügte Beschädigung handelt.

Sicher kann ich nachvollziehen, dass für Sie das Forenbeispiel von besonderem Interesse ist. Aufgrund von Datenschutz werden diese Informationen nur an den Gerätebesitzer weitergegeben. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass jedes Kundenanliegen individuell geprüft und entschieden wird. Auch wenn ein vermeintlich gleiches Fehlerbild zur Instandsetzung eingesandt wird, so kann erst durch eine professionelle Prüfung durch einen geschulten Techniker genaue Auskunft über die Diagnose sowie eine konkrete Lösung bringen.

Die Sony Deutschland GmbH ist Ihnen bereits gern entgegengekommen und hat die anstehenden Reparaturkosten um die Materialkosten für Sie gesenkt. Ein Entgegenkommen darüber hinaus bleibt von Seiten Sony aus.

Ich hoffe sehr, dass Ihnen dieses Entgegenkommen jedoch zusagt und ich Ihre Fragen beantworten konnte, Herr ****.


Mit freundlichen Grüßen"



Darauf jetzt nochmal an Sony UND Geissler meine Mail:

Sehr geehrte Frau ****,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die Sie offenbar einmal zurückgerufen, und dann - soweit ich das sehen kann – eine Minute später ein zweites Mal unverändert geschickt haben.
War das beabsichtigt?
Ich weiß das Entgegenkommen seitens Sony durchaus zu schätzen, da Sie ja selbst auf Grundlage der Aussage des Technikers von Geissler entscheiden müssen. Das ist das eigentlich
Bedauerliche, da so die Möglichkeit geboten wird die Schuld bzw. Verantwortlichkeit hin und herzuschieben. Das Forenbeispiel ist nicht nur für mich von besonderem Interesse, da dieser
Fall von vielen Sony-Nutzern gespannt verfolgt und diskutiert wird. Das Datenschutzargument kann ich nicht nachvollziehen, da ich von Herrn **** schriftlich die Genehmigung erhalten habe ihn als Referenz anzugeben, um eine Begründung zu erhalten. Für mich klingt das sehr, als ob es einfach keinen Unterschied zu seinem Fall gäbe und jetzt nach Kräften versucht wird ein Nachhaken
zu unterbinden. Das erklärt jedenfalls auch warum Geissler offenbar nicht in der Lage ist, eine allgemeine Frage zum Fehler zu beantworten.

1) „So lange keine abgescherten Teile des Reinigungswerkzeuges (Swab oder Pinselbosten) in der Nähe des AA-Filters oder der Verschlußlamellen aufgefunden wurden, lassen die gezeigten Bilder keine Aussage bezüglich der Ursache zu, sie zeigen lediglich die Auswirkung einer Blockade.“

2) „Ich habe beruflich auch mit Garantieabwicklung zu tun, da wird sicher auch geschaut, wo man Kosten einsparen kann, aber im Zweifel gilt immer "im Zweifel für den Angeklagten" (bzw. Kunden). Schließlich kann auch ein in der Kamera herumvagabundierender Fremdkörper, oder ein woanders in der Kamera abgefallenes Teil, ohne jedes Zutun des Benutzers den Verschluß blockiert und zerstört haben.“

Auf die Bitte, zu diesen Punkten kurz Stellung zu nehmen, kam nichts zurück. Stattdessen wurde die Sache jetzt an Sie übergeben, die wiederum keinen Einblick in den technischen Sachverhalt hat.
Ihren Satz „Sicher kann hier gemutmaßt werden, wie und wann dieser aufgetreten ist.“ kann ich nicht nachvollziehen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist der Hersteller während des Garantiezeitraums meines Wissens verpflichtet ein Fremdverschulden nachzuweisen. Eine mechanische Beschädigung des Verschlusses habe ich nie bestritten. Ich wüsste auch nicht wie der Verschluss anders beschädigt werden kann als mechanisch. Das schließt aber noch lange keinen Material- oder Verarbeitungsfehler aus. Im Forum sind hinreichend Fälle bekannt wie unter 2) geschildert.
Gerade diese Tatsache macht es ja (nicht nur für mich, sondern auch für viele andere Sony-Nutzer) interessant, zu erfahren wo der Unterschied im Fall von Herrn **** und bei mir liegt.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen, doch bin ich der Ansicht, dass nur Geissler selbst den Sachverhalt aufklären kann.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Rückmeldung,
****


Ich bin gespannt

Gruß Christoph
BicTic ist offline   Mit Zitat antworten