Zitat:
Zitat von Erster
Wieso sollte der sein Eigentum bleiben, wenn er doch stattdessen einen neuen Verschluss bekommt? Auf Garantie getauschte, defekte Teile werden dem Kunden eigentlich nie mitgegeben. Bei Kulanz vermute ich das ähnlich. Einzig, wenn man das neue Teil auch selbst bezahlen muss, gehört einem das alte weiterhin.
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Es besteht KEIN Zweifel daran, daß die eigesendete Kamera mit all ihren Einzelteilen dem Kunden gehört, oder habe ich da etwas verpaßt?
Wenn der Kunde den Auftrag erteilt, mit dem Zusatz, daß die ausgetauschten Ersatzteile, die ja immernoch sein Eigentum sind, mit zurück zu senden sein, dann ist das eindeutig.
Wenn der Auftragnehmer die Teile dann trotzdem einbehält, verstößt er gegen den erteilten Auftrag (=Vertrag) und begeht somit eine Unterschlagung!